Sechstes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Schaffung eines zwingenden Ausschlussgrunds für die Berufung ehrenamtlicher Richter bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue, Klarstellung zur Abberufung, Klarstellung zur Versetzung von Berufsrichtern im Interesse der Rechtspflege betr. Verhältnis von Disziplinarverfahren gegenüber Verfahren nach § 31 DRiG;<br /> Änderung §§ 31, 44a und 44b Deutsches Richtergesetz