Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (G-SIG: 13020307)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C040 und C045 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2, 3, 6 und 8 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts durch das Plenum des Bundestages mit Zweidrittelmehrheit, Erstellung einer Vorschlagsliste durch den Rechtsausschuß des Bundestages, öffentliche Anhörung der Kandidaten, öffentliche Ausschreibung frei werdender Stellen, Besetzung der Senate je zur Hälfte mit Frauen. Es entstehen nur geringfügige Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesverfassungsrichter/Neuregelung des Wahlverfahrens * Bundestag: Rechtsausschuß/Wahlvorschläge für Verfassungsrichter durch den Rechtsausschuß * Gleichberechtigung von Mann und Frau/Paritätische Frauenquote bei den Bundesverfassungsrichtern * Öffentliche Ausschreibung/Ausschreibung frei werdender Stellen für Bundesverfassungsrichter