Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (6.BbÄndG) (G-SIG: 11020243)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J08 und J09 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neudefinition der Rechtsform und der Aufgaben der Deutschen Bundesbahn, klare Abgrenzung der Bereiche Infrastruktur, gemeinwirtschaftliche Leistungen und eigenwirtschaftliche Bereiche, Bestimmung der Vorgaben des Bundes durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Verkehr, Übernahme des vollen Ausgleichs für die durch gemeinwirtschaftliche Leistungen entstehenden Mindererträge, Mehraufwendungen und Investitionsausgaben der DB durch den Bund; Änderung §§ 1 und 28a Bundesbahngesetz. Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Belastungen in Höhe von 500 Mio DM pro Jahr gegenüber den bisherigen Ansätzen in der Finanzplanung des Bundes. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundeshaushalt/Übernahme der durch gemeinwirtschaftliche Leistungen entstehenden Mehraufwendungen der DB durch den Bund