Sechstes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (6.AMG-ÄndG) (G-SIG: 13020484)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 105 Arzneimittelgesetz: Verlängerung der Frist für die Abgabe der Erklärung zur Rücknahme des Antrags auf Verlängerung der Zulassung fiktiv zugelassener Arzneimittel durch pharmazeutische Unternehmen bis zum 31.12.1996. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verlegung des Termins für die Rücknahmeerklärung für die Nachzulassungsanträge auf den 31.12.1999, Erweiterung der Ermächtigung des § 33 um die Verordnung (EG) Nr. 541/95. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelzulassung/Fristverlängerung für fiktiv zugelassene Arzneimittel