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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-322241

Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Änderung der Regelung zur Entwidmung von Bahngrundstücken mit dem Ziel eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Interesse am Erhalt der Bahninfrastruktur und anderer dringender Interessen wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung: Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei fehlendem Verkehrsbedürfnis und langfristig nicht zu erwartender Nutzung der Infrastruktur zu Bahnbetriebszwecken, Versagen einer Freistellung im Falle einer möglichen Streckenreaktivierung, jedoch nicht bei Neubau oder Änderung von Eisenbahninfrastruktur als Ersatz für die bisherige Bahnstrecke, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage;<br /> Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14237 (GESTA 20. WP J033) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Siehe auch GESTA J002<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zum Vorliegen eines überragenden öffentlichen Interesses am Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, Konkretisierung der im Rahmen eines Freistellungsverfahrens zu prüfenden Freistellungsvoraussetzungen, Bestimmung der zur Freistellung berechtigten Antragsteller;<br /> Erneute Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz