Sechstes Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (G-SIG: 10020423)
<b>Bezug:</b> Siehe auch Q10 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Abfallbeseitigungsgesetz, u.a. Umbenennung in Abfallwirtschaftsgesetz, Regelung für die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen mit Festlegung von Prioritäten, Definition der Verbrennung als Beseitigung, obligatorische Verwertung von Papier ab 1986, Abfallwirtschaft nach dem Stand der Technik. Dem Bund entstehen keine Kosten. Mehrkosten bei den Kommunen stehen entsprechende Einsparungen und Erlöse gegenüber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abfallwirtschaft/Umbenennung der Abfallbeseitigungsgesetzes in "Abfallwirtschaftsgesetz" * Abfallverwertung/Abfallverwertung nach dem Stand der Technik * Recycling/Wiederverwendung von Abfällen nach dem Stand der Technik * Altpapier/Obligatorische Verwertung von Altpapier ab 1986, Festlegung von Mindestanteilen an Altpapier für bestimmte Produkte