Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen;<br /> Ausrüstungspflicht von Zügen mit Zugbeeinflussungseinrichtung, selbsttätiges Anhalten von Zügen bei unzulässigem Anfahren von gegen Halt zeigenden Signalen