Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Erhöhung des Jugend- und Spielerschutzes im gewerblichen Spiel, Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten bei Geldspielgeräten, Einschränkung des so genannten Punktespiels, Verbot des Hochladens von Punkten durch das Personal der Spielstätte, Reduzierung der Anzahl der Geldspielgeräte in Gaststätten, Aufnahme gerätebezogener Aufzeichnungspflichten, Verbesserung der Manipulationsschutzes der von den Geräten erzeugten Daten