Sechste Verordnung zur Änderung der RV-Beitragsentrichtungsverordnung (G-SIG: 10021749)
Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung für die Entrichtung freiwilliger Beiträge aus dem Ausland, Einbeziehung versicherungspflichtiger freiberuflicher Hebammen und Entbindungshelfer und Berücksichtigung einer Sonderregelung für Hebammen mit Niederlassungserlaubnis, Beschränkung des Abbuchungsverfahrens bei freiwillig Versicherten auf den Monatsrhythmus