Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung (G-SIG: 12021462)
Änderung des Titels der Verordnung in Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) und Festsetzung der für die Verkehrsfähigkeit von Kopfsalat zulässigen Höchstwerte an Nitratrückständen in und auf demselben