Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Umsetzung von EU-Recht durch Gewährung weiterer Ausnahmen für medizinische Geräte sowie medizinische und industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente betr. Anpassung an den Anhang IV der RoHS-Richtlinie: zeitlich befristete Ausnahme für Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung für einen regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen von unter -150°C bis 30. Juni 2021 sowie Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren bis 15. Juli 2023<br /> <br /> Bezug: Delegierte Richtlinie (EU) 2016/1028 vom 19. April 2016 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in bestimmten Geräten; Delegierte Richtlinie (EU) 2016/1029 vom 19. April 2016 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für bestimmte Sauerstoffsensoren, die in industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten verwendet werden<br /> <br /> <strong>Erneute Vorlage durch die Bundesregierung:</strong> Unveränderte Übernahme der Änderungsmaßgaben des Bundesrates: Neuregelung des Inkrafttretens betr. Ausführbarkeit der Regelungen und Aufhebung der schwebenden Änderung