Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Befristete Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung bis zum 31. Dezember 2023; Einführung eines kalenderjährlichen Kontingents von bis zu 25000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes