Sechste ADNR-Änderungsverordnung (G-SIG: 09021466)
Umsetzung von Beschlüssen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt und der Moselkommission in Bundesrecht. Verschärfung der Bestimmungen für elektrische Anlagen auf Binnenschiffen zur Beförderung gefährlicher Güter; Zuordnung bestimmter Ölsaaten und sonstiger Ölfrüchte zu den gefährlichen Gütern.