Schwierigkeiten beim Erreichen des aufenthaltsrechtlich geforderten Sprachniveaus B1 während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit den Bundesländern dazu ausgetauscht, dass angesichts der coronabedingten Erschwernisse das aufenthaltsrechtlich geforderte Sprachniveau B1 GER häufiger nicht innerhalb des bei Integrationskursen vorgegebenen Stundenkontingents erreicht werden könnte (vgl. hierzu z. B. www.migazin.de/2020/11/26/lic ht-und-schatten-bei-online-integrationskursen/?ut m_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_c ampaign=MiGLETTER) und dies z. B. Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status haben kann (vgl. z. B. § 8 Absatz 3 Satz 6 des Aufenthaltsgesetzes), und welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu vor, inwieweit durch die Corona-Pandemie erfolgreiche Abschlüsse im Rahmen der Integrationskurse be- oder verhindert wurden oder werden (bitte darlegen)?