Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem Prüfstand
Anzahl der durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Rechtsdurchsetzung aufgrund von Benachteiligungen unterstützten Personen, Einberufung einer sog. wissenschaftlichen Kommission durch die Leiterin der ADS ohne gesetzlichen Auftrag, Unterstützung eines „Pakts mit der Wirtschaft“ statt Unterstützung der Betroffenen, staatsanwaltschaftliche bzw. vom Bundesrechnungshof eingeleitete Ermittlungen insbesondere wegen indirekter Begünstigung