Schwere Menschenrechtsverletzungen in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Kontext der schweren und systematischen Völkerrechtsverbrechen, die in Xinjiang begangen werden (vgl. Wortmeldungen von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2021), der Pflicht zur Verhütung von Völkermord nachzukommen, die Deutschland als Vertragsstaat der VN-Völkermordkonvention gemäß Artikel 1 obliegt und die auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrer Ausarbeitung WD2-3000-027/21 hervorgehoben haben, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments zur Einführung eines neuen Instruments auf EU-Ebene, um den Import von Produkten zu verbieten, die im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit stehen, komplementär zu den EURechtsvorschriften über die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang von Lieferketten, die derzeit entwickelt werden (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-eu-parlament-plant-importverbot-bei-menscheniechtsversto-essen/26906374.html?ticket=ST-7568930-fxcCDcwvevA dum5AGB2n-ap5)?