Schwangerschaftsabbruch nach Kriegsvergewaltigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung bereit, beim Thema Schwangerschaftsabbruch nach Kriegsvergewaltigung als nichtdiskriminierende Versorgung gemäß Artikel 3 der Genfer Konvention eine Vorreiterrolle zu übernehmen und die Anwendung von Völkerrecht in einer diskriminierungsfreien Weise auf EU-Ebene anzuregen?