Schutzquote für jesidische Flüchtlinge aus dem Irak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die in den letzten Jahren von mehr als 90 Prozent im Jahr 2017 auf knapp 49 Prozent im Jahr 2022 deutlich gesunkene Schutzquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für êzîdische Geflüchtete aus dem Irak (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7538 sowie die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/5426) mit dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2023 über die Annahme eines Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014 vereinbar, in dem auf die Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr angesichts einer "hoch volatilen Sicherheitslage" für êzîdische Geflüchtete hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert wird, "Êzîdinnen und Êzîden weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren" (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5228), und wird sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine Bleiberechtsregelung für êzîdische Geflüchtete einsetzen, wie von der jüdischen Gemeinde in Thüringen mit Blick auf den prekären Aufenthaltsstatus der meisten dort lebenden Êzîdinnen und Êzîden in einem Brief an die Bundesregierung gefordert (www.thueringer-allgemeine.de/politik/juedischelandesgemeinde-in-thueringen-fordert-bleiberecht-fuer-gefluechtete-jesiden-id237461479.html)?