Schutzniveau für Patientendaten
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sieht die Bundesregierung unterschiedliche Schutzhöhen für Patientendaten, die in Umsetzung des § 305 Absatz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Auskünfte an Versicherte) verarbeitet werden und solchen, die künftig in der Telematikinfrastruktur verarbeitet werden, und wenn ja, auf welche Weise will die Bundesregierung hier für ein einheitliches und wirksames Schutzniveau sorgen?</p>