Schutz vor Asylmissbrauch im Rahmen des Familiennachzugs bei der Neuregelung des Dublin-III-Abkommens der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtssichereren Verfahren sind angedacht, einem möglichen, massiven Missbrauch vorzubeugen, insbesondere im Hinblick auf den Familiennachzug und die geplante Änderung der Dublin-III-Regelung, nachdem der Staatsekretär Dr. Ole Schröder im Rahmen der Fragestunde am 17. Januar 2018 verlautbarte, dass die Auskunft zum Verwandtschaftsgrad eines Asylsuchenden auf Basis einer mündlichen Befragung desselben festzustellen sei, wenn keine Dokumente vorliegen, und wie steht die Bundesregierung zu der avisierten Änderung der Dublin-III-Regeln, dass der Familiennachzug nun auch für Personen gelten solle, die erst während oder nach der Reise nach Europa mit einem Asylbewerber die Ehe geschlossen haben (www.krone.at/1622382)?