Schutz vor Angeboten gefälschter Produkte im Online-Handel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Wirtschaft und Verbraucher vor gefährlichen Fälschungen zu schützen, z. B. bei Betreibern von sogenannten E-Commerce-Plattformen, indem gewerbliche Händler ihre Identität mit Lichtbildausweis, Steueridentifikationsnummer, Bank- und Kontaktinformationen verifizieren, und wie wird sichergestellt, dass die Betreiber rechtsverletzende, bereits gelöschte Angebote nicht unter anderem Namen wieder hochladen und anbieten können?