Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken
Maßnahmen für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und gegen zunehmende zivilgesellschaftliche Einschränkungen in vielen Staaten, Stärkung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Austausch mit Menschenrechtsorganisationen, Förderung der deutschen politischen Stiftungen, Beachtung von Vorgaben der Vereinten Nationen, Umsetzung von Leitlinien der OSZE und der EU, Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie, weltweites Engagement für das Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit