Schutz von Honorarkräfte bei Bildungsanbietern vor Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung infolge des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (Az: B 12 R 3/20 R) eine Gesetzesänderung im Hinblick auf Honorarkräfte, die bei Bildungsanbietern in freier oder staatlicher Trägerschaft tätig sind, um diese vor Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu schützen bzw. ist eine Erstattung dieser Mehrkosten an die Bildungsträger vorgesehen?