Schutz von gemeinnützigen Organisationen des internationalen Jugendaustauschs vor pandemiebedingten Insolvenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung absichern, dass gemeinnützige Organisationen des internationalen Jugendaustauschs, die unter anderem auch das parlamentarische Patenschaftsprogramm im Auftrag des Deutschen Bundestages durchführen, auch mittel- und langfristig vor pandemiebedingten Insolvenzen geschützt werden, wenn die im Konjunkturpaket der Regierungskoalition enthaltenen Überbrückungshilfen nur für einen kurzen Bemessungszeitraum gelten und von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Darlehen für gemeinnützige Träger, die keine Gewinne erzielen und nur bedingt Rücklagen bilden dürfen, von diesen nur bedingt zurückgezahlt werden können?