Schutz von Frauen und Mädchen vor der Einschleusung als Migranten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung bei den Ausarbeitungen des Globalen Pakts für Migration (Global Compact for Migration – GCM) den Schutz von Frauen und Mädchen vor Einschleusung als Migranten zum Zwecke der bspw. sexuellen oder wirtschaftlichen Ausbeutung (bspw. durch Zwangsverheiratung aufgrund hergebrachter kultureller Rollenzuweisung) sicher? <br /> <br /> Wo ist nach Ansicht der Bundesregierung im GCM verbindlich sichergestellt, dass ein solcher Schutz vor bspw. Zwangsverheiratung und körperlicher Ausbeutung erfolgt?