Schutz von Amts- und Mandatsträgern der AfD vor politisch motivierten Straftaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erhält die AfD und deren exponierte Vertreter (z. B. Amts-/Mandatsträger, Kandidaten für Wahlen) aufgrund der Bedrohungslage durch Linksextremisten (s. dazu allein Bundestagsdrucksache 19/25664 für das Jahr 2020) über die Behörden des Bundes, soweit sie dafür zuständig sind, einen priorisierten Schutz vor Übergriffen oder Bedrohungen für die anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen, und inwieweit wurde diese Thematik mit den Ländern zu einem bestimmten Zeitpunkt diskutiert (dazu: www.welt.de/politik/deutschland/plus226960055/Politische-Gewalt-Hinterdem-Antifa-Angriff-auf-die-AfD-steckt-eine-neue-Kampagne.html; www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.angriff-auf-afd-wahlstand-in-schondorf-der-antifa-angriff-hinterlaesst-nicht-nur-sichtbare-spur en.bf7aece2-8ee9-467d-9f05-1197dbab1d3c.html?reduced=true)?