Schutz unkontaktierter indigener Völker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung den völkerrechtlichen Grundsatz, dass bei unkontaktierten indigenen Gemeinschaften aufgrund ihrer Isolation keine freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) eingeholt werden kann und daher weder Versuche der Kontaktaufnahme noch Rohstoffabbau oder andere Eingriffe in ihre Lebensräume erfolgen sollten, und wenn ja, wie setzt sie diesen Grundsatz in ihrer Außen-, Handels- und Entwicklungspolitik konkret um?