Schutz geflüchteter Frauen ohne eigenen Aufenthaltsstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Mitteln schützt die Bundesregierung nach Deutschland geflüchtete Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind und aufgrund der dreijährigen Ehebestandszeit noch über keinen eigenen Aufenthaltsstatus verfügen vor weiterer häuslicher Gewalt und vor einer drohenden Abschiebung im Falle einer Trennung vom Ehemann, und welche Planungen verfolgt sie, um diese Frauen im Sinne des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" zukünftig besser zu schützen, insbesondere im Hinblick darauf, dass nach meiner Kenntnis die Härtefallregelung nach § 31 des Aufenthaltsgesetzes in vielen Fällen nicht angewendet wird?