Schutz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (G-SIG: 13011201)
Einräumung eines Status nach § 32 a AuslG für Flüchtlinge aus den Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien, Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern, Aussetzung der Abschiebung von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, Bleiberecht für traumatisierte Flüchtlinge und Angehörige binationaler Lebensgemeinschaften