Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan
Aussetzen der Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen, Verzicht auf Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes; sorgfältige Prüfung insb. geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe bei der Entscheidung über Asylanträge und Gewährung zumindest subsidiären Schutzes