Schutz der stratosphärischen Ozonschicht und Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes durch Beendigung des Einsatzes von FCKW (G-SIG: 13010921)
Weitere Maßnahmen zur Beschränkung von FCKW: Überwachung von Kälteanlagen, Einschränkungen bei Schäumen und Aerosolen, Verbot von Methylbromid, Verkürzung von Ausstiegsfristen gem. den internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Ozonschicht, Aufstockung der Beiträge der Industrieländer zum Multilateralen Fonds