Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen der Einrichtung eines Authentifizierungsportals für die Nutzung des Internetzugangs "WiFi4EU"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der nun begonnenen Bewerbungsphase für das Programm WiFi4EU, mithilfe dessen "die Bereitstellung einer kostenlosen und diskriminierungsfreien lokalen drahtlosen Internetanbindung in Zentren des lokalen öffentlichen Lebens" in der Europäischen Union gefördert werden soll (siehe Verordnung (EU) 2017/1953, Artikel 2 Nummer 6), die Pläne der Einrichtung eines einheitlichen Authentifizierungsportals, über welches ein Nutzer nach einmaliger Registrierung unter Angabe personenbezogener Daten Zugang zu dem sich derzeit im Aufbau befindlichen EU-weiten Netzwerk bekommen soll, insbesondere hinsichtlich der hierfür benötigten Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten, wie z. B. einer Mobilfunknummer und Namen, und deren Konformität mit den gültigen EU-Datenschutzbestimmungen?