Schutz der Mieter vor Zusatzbelastungen in Form der Grundsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung Mieterinnen und Mieter vor hohen Zusatzbelastungen durch die weiterhin auf sie umlegbare Grundsteuer schützen, wenn jene nach meiner Auffassung absehbar vor allem in den Ballungszentren wie Berlin künftig dadurch steigen, dass sie – laut Vorschlag des SPD-Bundesfinanzministers – gemäß Mietertrag, Richtwert sowie Alter einer Immobilie berechnet würde statt nur nach deren Fläche (wie das CSU-regierte Bayern vorschlug; www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/grundsteuer-reform-olaf-scholz-ueberarbeitung-kanzleramt), und warum hat die Bundesregierung nicht zwecks Mieterschutz – etwa als zweiten Teil zum vom BMF entworfenen Gesetz zur Grundsteuer-Neuberechnung – entsprechend grünen Vorschlägen seit Anfang 2017 (zuletzt im Gesetzentwurf vom 29. März 2019: Bundestagsdrucksache 19/8827) die Umlegbarkeit der Grundsteuer in jeglicher Höhe auf Mieter via Betriebskosten beseitigt?