Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung (G-SIG: 14010735)
Interpretation der Vereinbarung vom 8.11.1999 zwischen Bundesregierung und ÖTV, nach der 25 Prozent des Stromabsatzes von Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugt werden müssen