Schutz der Informationen zur sexuellen Identität ausländischer Antragsteller von Visa
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass im Visumverfahren zum Nachzug von Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus Ländern, in denen Lesben und Schwule verfolgt werden, Antragstellerinnen und Antragsteller davor geschützt werden, dass von einer deutschen Auslandsvertretung anerkannte bzw. benannte Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit von der sexuellen Identität der Antragstellerinnen und Antragsteller Kenntnis erlangen, diese Kenntnis nicht an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln bzw. unbefugt anderweitig verwenden?</p>