Schutz der Grundversorger vor Billiganbietern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um Stadtwerke und regionale Energieversorger ("Grundversorger"), die einen langfristigen Versorgungsauftrag haben (Daseinsvorsorge) und Energiemengen auch in Zeiten hoher Börsenpreise beschaffen müssen, vor Neuanbietern (Billiganbietern) zu schützen, die Energiemengen kurzfristig beschaffen können und derzeit wieder in den Markt treten, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?