Schutz der Gaspipeline Nord Stream II vor Terrorgefahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zum konkreten Schutz der Pipeline Nord Stream 2 vor Terrorgefahren (Fremdeinwirkung jenseits von potentiellen Umweltkatastrophen) ergriffen, und zu jeweils welchem Zeitpunkt fand diesbezüglich ein Austausch mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern statt (bitte max. 14 relevanten Kontaktaufnahmen wie z. B. Korrespondenzen, Treffen und Telefonaten mit Datum auflisten)?