Schutz der Eingangsbereiche der Bundesministerien, des Bundespräsidial- und des Bundeskanzleramts vor terroristischen Anschlägen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bieten die baulichen Vorkehrungen in den Eingangsbereichen von Bundesministerien sowie des Bundespräsidial- und des Bundeskanzleramtes ausreichenden Schutz vor terroristischen Anschlägen, und wenn nicht, wie gedenkt die Bundesregierung damit umzugehen?