Schutz der Daten von SGB II-Leistungsbeziehern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsgrundsätze gelten für den Schutz der Daten von Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, und inwiefern wird dieser Schutz durch öffentliche Ausführungen über den Leistungsbezug einer bestimmten Person (etwa durch eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit) sowie eine ohne Kenntnis des Betroffenen stattfindende Thematisierung gegenüber Dritten (durch leitende Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit) verletzt?