Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen
Verankerung der Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung durch Aufnahme eines neuen Paragraphen (Angebote der Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit), Aufsetzen eines Bundesförderprogramms zum Aufbau flächendeckender Angebote, Einberufen eines "Schulsozialarbeitsgipfels" für die Programmumsetzung, Aufnahme von Verhandlungen mit den Bundesländern zur Gewährleistung der Schulsozialarbeit an allen Schulen unter folgenden Aspekten: Einheitliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards, Einsatz qualifizierter Beschäftigter, Beschäftigung im Rahmen tariflich abgesicherter und unbefristeter Arbeitsverträge, Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung