Schuldenerlass für die Ukraine nach Beendigung des Russland-Ukraine-Kriegs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in der von großen Kriegsschäden gezeichneten Ukraine, die nach dem hoffentlich baldigen Ende des Krieges auch nach meiner Auffassung dringend einer Regelung ihrer untragbaren Auslandsverschuldung bedarf, Parallelen zur Situation von Nachkriegs-Westdeutschland, dessen Auslandsüberschuldung 1953 erfolgreich im Londoner Schuldenabkommen geregelt wurde, und geht die Bundesregierung davon aus, dass mindestens die westlichen Gläubigerländer der Ukraine ein ähnliches Interesse an einer wirksamen Überwindung der Überschuldung der Ukraine nach Beendigung des Krieges und an einem wirtschaftlichen Wiedererstarken der Ukraine (nicht zuletzt auch zum Zwecke der Wehrhaftigkeit der Ukraine gegenüber Russland) haben, wie es die damaligen West-Alliierten im Fall von Nachkriegs-Westdeutschland hatten?<br /> <br /> Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten unternommen, um für die Ukraine nach einem hoffentlich baldigen Ende des Krieges eine dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 vergleichbare Schuldenerlass-Lösung (d. h. Einbeziehung aller Gläubigergruppen, vorsichtige Bemessung der Schuldentragfähigkeit der Nachkriegs-Ukraine, Verknüpfung mit wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Erzielung von Exportüberschüssen der Schuldnerseite etc.) anzuregen oder umzusetzen (wann, wo, mit welchen Ländern bzw. Institutionen)?