Schuldenbremse streichen - Wirtschaft nach Corona-Krise wiederaufbauen
Vorlage von Gesetzentwürfen: Änderung des Grundgesetzes bezüglich einer Streichung des Neuverschuldungsverbots ("Schuldenbremse"), stattdessen Verbot des Überschreitens der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen durch Einnahmen aus Krediten ("Goldene Regel"); Verlängerung des Tilgungsplans für die pandemiebedingte Neuverschuldung von 20 Jahre auf mindestens 50 Jahre