Schuldenberatung und Schuldenbereinigung für Verbraucher (G-SIG: 11002969)
Vorlage eines Gesetzentwurfs zum besseren Schutz vor Kreditwucher: u.a. gesetzliche Umschreibung der Wuchergrenze, ausnahmsloses Zinseszinsverbot, Streichung von § 289 Satz 2 BGB, kein Straf- oder Vorbeugecharakter von Verzugszinsen, Regelungen gegen deren Überhöhung; rechtliche und finanziell abgesicherte Schuldenberatung; Einführung eines Kleininsolvenzverfahrens für Verbraucher in auswegsloser finanzieller Situation mit Restschuldbefreiung