Schulden in Fremdwährungen bei Körperschaften des Öffentlichen Rechts
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Beinhaltet die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündlichen Fragen 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen (Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) auch Körperschaften öffentlichen Rechts wie Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und weitere (aus der Antwort geht dies nicht klar hervor), und wenn nein, welche Aussagen kann die Bundesregierung bezüglich der ursprünglich formulierten Frage machen (vgl. Mündliche Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3811)?</p>