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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-256865

Schulden durch Rückforderungen bei irrtümlicher Gewährung von Kindergeld

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist der Bundesregierung das mir in Einzelfällen vorgetragene Problem bekannt, dass bei Personen, die auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind und nach Aufforderung des zuständigen Jobcenters Kindergeld beantragt und erhalten haben, das von den SGB-II-Leistungen als Einkommen berücksichtigt wurde, unter Umständen Schulden in Höhe mehrerer (zehn)tausend Euro entstehen können, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Kindergeld irrtümlich gezahlt wurde (sei es aus Unwissenheit oder wegen eines Versäumnisses oder Behördenfehlers) und weder das Jobcenter die Kindergeldrückforderung übernimmt noch das Finanzamt einen Erlass gewährt, selbst wenn die Betroffenen in keiner Weise einen finanziellen Nutzen aus der irrtümlichen Gewährung hatten, weil das Kindergeld wie dargelegt mit den Leistungen nach dem SGB II verrechnet wurde (bitte die Thematik aus Sicht der Bundesregierung nachvollziehbar darstellen), und welche sicheren Lösungswege sieht die Bundesregierung in solchen Fallkonstellationen, damit ausgeschlossen ist, dass die Betroffenen im Ergebnis die genannten hohen Summen oftmals per langwieriger Ratenzahlung begleichen müssen, selbst wenn sie nur über das unmittelbare Existenzminimum verfügen können (bitte ausführen)?