"Schreddermoratorium" für Unterlagen aus Gerichtsverfahren zu Geschlechtsangleichung nach dem Transsexuellengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat oder wird die Bundesregierung gesetzliche Regelungen und/oder Verwaltungsvorschriften erlassen bzw. entwerfen, damit es zu einem sogenannten "Schreddermoratorium" kommt, und Begutachtungen und richterliche Beschlüsse, die im Rahmen der Geschlechtsangleichung nach dem Transsexuellengesetz erfolgten, nicht der turnusgemäßen Vernichtung zum Opfer fallen und Betroffene von menschenrechtswidrigen Eingriffen (u. a. Beschluss des BverfG vom 11. Januar 2011 1 BvR 3295/07), der Klageweg nicht erschwert wird bzw. als Hilfe zur individuellen wie gesellschaftlichen Aufarbeitung die Akten erhalten bleiben, und hat die Bundesregierung in Bezug auf dieses "Schreddermoratorium" schon den Kontakt zu Betroffenen gesucht?