Schnelle Verfügbarkeit von Daten zu Todesursachen in zukünftigen Pandemien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei zukünftigen Pandemien anonymisierte Todesursachendaten schneller verfügbar zu machen, und gehört hierzu die flächendeckende Einführung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB) und eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, damit relevante Inhalte des vertraulichen Totenscheinteils (z. B. infektiologische Angaben) datenschutzkonform an das Robert Koch-Institut übermittelt werden können?