Schlussfolgerungen zu Eigenbedarf-Kündigungen und Mieterschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln aus der Begrenzung des begünstigten Personenkreises und der Einführung von Sperrfristen nach Eigentümerwechsel, wie es im Antrag der Freien Hansestadt Hamburg "Entschließung des Bundesrates: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs" (Bundesratsdrucksache 68/25) empfohlen wird, und wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung derzeit Schritte, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen, und wenn ja, welche?