Schlussfolgerungen aus einzelnen Bedingungen für Coronaüberbrückungshilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Bedingungen für Corona-Überbrückungshilfen, in der Frage, wie es möglich sein kann, dass eine natürliche Person als Rechtsperson von einer anderen natürlichen Person beihilferechtlich "beherrscht" wird, und mit welcher Begründung?