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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-262111

Schlussfolgerungen aus einem Gutachten zu Ausreiseuntersagungen im Rahmen der Corona-Pandemie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 3 &ndash; 3000 &ndash; 108/20, veröffentlicht u. a. hier: www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/05/WD-3-108-20-Ausreiseuntersagungen-Infektionsschutz.pdf), demzufolge sich die vom Bundesinnenministerium verhängte weitgehende Beschränkung der Ausreise deutscher Staatsbürger nach Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien nicht auf die vom Bundesinnenministerium in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 3/332 genannte Rechtsgrundlage (§ 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nr. 1, 3. Alternative Passgesetz) stützen könne, weil das Passgesetz Ausreiseuntersagungen sowohl vom Wortlaut her als auch rechtshistorisch nur gegenüber Einzelpersonen erlaube, bei denen aufgrund gerichtsverwertbarer Erkenntnisse eine individuelle Gefährdung erheblicher Belange Deutschlands angenommen werden könne, was aber keine allgemeine Ausreiseuntersagung für Reisen ohne triftigen Grund erlaube und zudem angesichts der Eindämmungsmaßnahmen im Ausland auch von Rückkehrern kein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko ausgehe, und inwiefern unterliegen Ausreisende (d. h. spätere Rückkehrer) nach Einschätzung der Bundesregierung in den betroffenen Staaten einem nachweisbar erhöhten Infektionsrisiko (bitte Nachweise konkret benennen)?